- Sicherheit bei Ernteausfällen
- Keine Rückstufung im Schadensfall
- Neu: Staatliche Förderung möglich
Ernteversicherung
Der Schutzschirm für Ihre Landwirtschaft
Wetterextreme wie Trockenheit, Starkregen, Frost, Stürme und Hagel nehmen zu. ErnteSchutz Vario schützt Sie als Landwirt zuverlässig vor Ernteausfällen, die durch extremes Wetter entstehen. Mit dem flexiblen Bausteinmodell gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz so, wie Sie ihn brauchen. Dabei ist eine staatliche Förderung von bis zu 50 Prozent Ihrer Versicherungsprämie möglich.
Mit ErnteSchutz Vario finanziell absichern
Wenn das Wetter Ihrer Ernte schadet
Die Erntebilanz der Landwirte hängt stark vom Wetter ab. Viel Sonne – kaum Regen, viel Regen – kaum Sonne, zu viele Frosttage, Hagel und Stürme: In Deutschland nehmen Wetterextreme zu. Das hat negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Mit der Ernteversicherung unseres Partners, der Versicherungskammer Bayern, haben Sie finanzielle Sicherheit, wenn Wetterextreme Ihre Ernte ganz oder teilweise vernichten.
Bausteine flexibel kombinieren
Der Kernbaustein "Hagel" ist obligatorisch. Alle weiteren Bausteine wählen Sie nach Ihren Wünschen aus: Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit.
Ihre Vorteile mit ErnteSchutz Vario
- Die Ernteversicherung sichert den Ertrag Ihrer Ernte gegen die Launen der Natur ab.
- Sie gewinnen hohe Planungssicherheit.
- Sie bestimmen den Umfang der Versicherung individuell für jede Fruchtgruppe.
- Sie wählen zwischen preiswerten Selbstbehalts-Modellen aus.
- Im Schadensfall kommt es zu keiner Rückstufung.
- Sie melden Ihren Anbau und Schäden einfach online und sparen so Zeit.
- Sie profitieren von einem flächendeckenden Netz an erfahrenen Sachverständigen, die den Schaden begutachten.
- Jetzt Termin vereinbaren
Ihr flexibles Bausteinmodell ErnteSchutz Vario
Eine Marktneuheit
Der Abschluss des Kernbausteins "Hagel" ist Voraussetzung, wenn Sie sich für ErnteSchutz Vario entscheiden. Zusätzlich können Sie Ihren Versicherungsbedarf aus den weiteren Kern- und Ergänzungsbausteinen individuell zusammenstellen.
Die Kernbausteine
- Hagel: Die Versicherung greift, wenn ein Hagelschlag an Ihrer versicherten Kultur sichtbare Spuren (Anschläge) hinterlässt.
- Sturm: Versichert sind Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen mit mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala oder einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde.
- Starkregen: Starkregen ist eine Regenmenge von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in 15 Minuten oder mehr als 50 Litern pro Quadratmeter in 24 Stunden.
- Frost: Frost ist eine wetterbedingte Abkühlung der Temperatur unter 0 Grad Celsius.
- Trockenheit: Trockenheit gilt als versichert, wenn der Niederschlag den für die jeweilige Fruchtgruppe definierten kritischen Niederschlagswert (Grenzwert) unterschreitet.
Ihren Schutz einfach um besondere Bausteine ergänzen
- Abnahme: Sichern Sie sich ab, wenn Zwiebeln und Kartoffeln durch Hagel beschädigt werden und sie nicht – wie im Anbau- oder Liefervertrag vereinbart – vermarktet werden können.
- Quarantäne: Wenn Kartoffeln von der Ringfäule oder Schleimkrankheit befallen werden, erhalten Sie die Kosten für die Ernte, die Entsorgung und den Ertragsausfall.
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Mit der Bayern-Police einen Zuschuss vom Staat erhalten
Attraktive Förderung für Landwirte in Bayern
- Förderung für bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Mehrgefahrenversicherung
- Maximalentschädigung höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme
- Selbstbehalt: Die staatliche Förderung berechnet sich aus einem Selbstbehalt von 20 Prozent aus dem Schadensgrad. Es lassen sich auch niedrigere Selbstbehalte wählen. Der Mehrbeitrag wird allerdings nicht gefördert.
- Mindestgröße des Betriebs: 0,3 ha
- Option "Trockenheit light": Ihr Hof liegt in einer Region mit gewöhnlich ausreichenden Niederschlägen oder Böden mit guter Wasserhaltefähigkeit? Dann ist unser Tarif "Trockenheit light" das perfekte Angebot für Sie. Bei reduzierter Entschädigungsleistung erfüllen Sie trotzdem alle Voraussetzungen für die staatliche Förderung und profitieren von einer Beitragsersparnis.
Förderfähige Kulturen
Folgende Kulturen sind mit einem neuen oder bestehenden Versicherungsvertrag förderfähig, wenn die dargestellten Gefahren versichert sind:
Ackerbau
- Kulturen: Getreide, Mais, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Raps / Ölfrüchte
- Gefahren (kein Wahlrecht): Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Trockenheit, Fraßschaden
Sonder- und Dauerkulturen
- Hopfen: Absicherung gegen Hagel, Sturm
- Wein, Kern- und Steinobst: Absicherung gegen Hagel und Starkfrost und/oder Sturm (mindestens zwei Gefahren)
Ihr Weg zur staatlichen Förderung
- Schritt 1: Angebot
Mit dem Angebot, das Sie von der Versicherungskammer Bayern erhalten, beantragen Sie die Förderung beim Ministerium. - Schritt 2: Beantragung der Förderung
Im iBALIS (Serviceportal der Bayerischen Landwirtschaftsverwaltung) beantragen Sie die Förderung zwischen dem 1. März und 15. Mai eines Jahres. - Schritt 3: Abschluss des Versicherungsvertrags
Den Versicherungsvertrag können Sie jetzt gleich bei Ihrem Berater oder alternativ im ErnteSchutz-Online-Portal der Versicherungskammer Bayern abschließen.
Beachten Sie bitte die Fristen zum Einschluss von Trockenheit (endet am 1. Mai) und Starkfrost (nach dem 1. Februar besteht Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von vier Wochen). - Schritt 4: Prüfung und Auszahlung
Im Sommer eines jeden Jahres sendet die Versicherungskammer Bayern dem Ministerium die Daten zur Prüfung zu. Ab Herbst zahlt das Ministerium die Förderung an Sie aus.
Bayern-Police und Ernteschutz Vario
Quelle: Versicherungskammer Bayern (Stand: März 2023)
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Häufige Fragen zur Ernteversicherung
- Sie erhalten die Leistung, wenn der ermittelte Schadensgrad größer als acht Prozent ist (branchenüblich). Das gilt einheitlich für alle Fruchtarten.
- Bei Schäden durch Trockenheit erhalten Sie – je nach Triggerzeitraum, also der Dauer der Trockenheitsperiode – eine Pauschale von bis zu 30 Prozent des vereinbarten Hektarertragswertes des betroffenen Feldstücks.
- Kommt es bis 30. April zu Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen oder zu Auswinterungsschäden bei Winter- und Sommerkulturen, erhalten Sie – um neu anbauen zu können – eine Entschädigung von 15 Prozent der Versicherungssumme.
- Knickt das Getreide (Lagergetreide) auf dem Feld wegen Sturm oder Starkregen um, erhalten Sie bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme.
- Ihr Vorteil: Bei den pauschalen Entschädigungen wird ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt nicht abgezogen.
Die Ernteversicherung ErnteSchutz Vario der Versicherungskammer Bayern passt sich Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb an. So können Sie zum Beispiel Ihr Getreide gegen Hagel und Starkregen sowie Ihren Mais gegen Hagel und Sturm versichern. Oder Sie wählen für Ihre Kulturart nur den Baustein "Hagel" aus und ergänzen diesen, wenn Sie möchten, mit Bausteinen, die Sie benötigen. So empfiehlt es sich zum Beispiel, dass Sie Ihre Weinreben gegen Schäden durch Hagel und Frost absichern.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie, um die Voraussetzungen für die staatliche Förderung zu erfüllen, die Kulturen gegen die obengenannten Gefahren versichern müssen.
Im Schadensfall wird der geschätzte Schaden um die vereinbarten 20 Prozent reduziert. Das heißt: Bei einer ermittelten Schadensquote von 50 Prozent für das betroffene Feldstück erhalten Sie eine Entschädigung von 30 Prozent. Bei Pauschalentschädigungen, zum Beispiel im Fall von Trockenheit oder Fraßschaden, erfolgt kein Abzug des Selbstbehalts.
Nein, Sie können auch einen geringeren Selbstbehalt wählen. Das "Selbstbehaltsmodell 20 Prozent vom Schadensgrad" ist lediglich für die Berechnung der Förderhöhe vom Ministerium vorgeschrieben. Sie entscheiden, welches Selbstbehaltsmodell Sie für Ihren Vertrag vereinbaren. Die Wahl eines niedrigeren Selbstbehalts bedeutet einen höheren Versicherungsbeitrag, jedoch im Schadensfall weniger Kosten für Sie. Die Wahl des Selbstbehalts hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrags vom Ministerium.
- Paket "Ackerbau": Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschaden ohne Wahlrecht
- Paket "Obst- und Weinbau und Hopfen": Bei Wein, Kern- und Steinobst müssen Sie sich gegen die Gefahr Hagel und mindestens gegen eine der beiden Zusatzgefahren Sturm oder Starkfrost versichern. Bei Hopfen ist ausschließlich die Gefahrenkombination Hagel und Sturm möglich.
Ein Fraßschaden liegt vor, wenn im Ackerbau Saatgut oder Pflanzen infolge eines Fraßes von Gänsen oder Saatkrähen beschädigt oder gefressen worden sind, wodurch eine Neuaussaat notwendig wird.
Die Rahmenbedingungen, Inhalte und weitere Details finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser