- Ihre Reserve mit überschaubarer Laufzeit
- Flexibel bleiben und lukrativ anlegen
- Kein Kursrisiko eingehen
Kündigungsgeld
Eine prima Alternative für kurzfristig verfügbare Reserven
Kündigungsgeldkonto im Überblick
Ihre Vorteile mit Kündigungsgeld
- Sie kassieren feste Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
Flexibel bleiben
Mit einen Kündigungsgeldkonto bleiben Sie flexibel. Sie können innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist über Ihr gesamtes Geld oder Teilbeträge verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird. Außerdem können Sie Ihr Kündigungsgeld jederzeit mit beliebigen Beträgen aufstocken.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Bei der Anlage bestimmen Sie die Kündigungsfrist für Ihr Kündigungsgeld. Sie können jederzeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen und über Ihr gesamtes Erspartes verfügen oder beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Kündigungsgeldkonto abheben können Sie nicht, da das Kündigungsgeldkonto kein Girokonto ist.
Sie können ab einem Betrag von 10.000 Euro so viel Geld als Kündigungsgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Unteres Vilstal eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Unteres Vilstal eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.